Vertrauen

Mit vielen Kunden arbeiten wir seit Jahren erfolgreich zusammen.

Auf diesem Weg bedanken wir uns für das Vertrauen  in unserer Arbeit und die angenehme Zusammenarbeit.

 

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma Maps Guide Filmproduktion & Verlag GmbH
Geschäftsführer: Christiane Weigel-Andersch, Dirk Andersch, HRB Nr. 19814, Ust.IdNr.: DE 2 166 733 13

§ 1 Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Ge­schäftsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 2 Änderung des Auftragsumfangs
Verändert sich nachträglich der Auftragsinhalt aufgrund vom Kunden gewünschter quantitativer oder qualitativer Mehrleistungen, können wir den Mehraufwand entsprechend der dem Vertrag zugrundegelegten Kalkulation weiterberechnen. Dies gilt auch für später vom Kunden gewünschte Änderungen oder Aktualisierungen des Werks.
§ 3 Liefer- und Leistungsumfang, Laufzeit von Verträgen
Bei bestellten Druckwerken erfolgt die Leistung ab Werk. Der Transport erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden. Bei Filmen, Internetpräsentationen, Webseiten und Druckvorlagen erhält der Kunde das fertige Werk im bestellten Endformat zum Abruf auf unserem Server bereitgestellt oder auf einem geeigneten Datenspeicher (DVD) übergeben. Die Installation des Datenträgers auf der kundeneigenen Hardware gehört nur zu unserem Leistungsumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sind wir zur Erbringung einer Dienstleistung verpflichtet, läuft der Vertrag, wenn nicht anders vereinbart, ein Kalenderjahr, gerechnet vom Beginn der Vertragslaufzeit. Der Kunde kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit kündigen. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag einmal um ein weiteres Kalenderjahr.
§ 4 Druckvorlagen, Mehrpreis bei Änderung, Urheberrecht
Bei Druckaufträgen übermitteln wir dem Besteller eine Reinzeichnung oder einen Korrekturabzug vor Produktionsbeginn. Der Besteller hat die erhaltene Unterlage unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche zu prüfen und Fehler oder Änderungswünsche uns zu übermitteln. Erfolgt auf Wunsch des Bestellers eine Änderung der ursprünglichen Druckvorlage, die nicht durch einen von uns zu vertretenden Mangel bedingt ist, so hat der Besteller die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. An Abbildungen und Zeichnungen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
§ 5 Urheberrecht bei Bild- und Filmaufnahmen
Das Urheberrecht bei Bild- und Filmaufnahmen oder beim Design von Internetrepräsentationen oder Webseiten gemäß den Bestimmungen des Gesetzes über Urheberrecht verbleiben bei uns. Der Kunde erhält mit Bezahlung des Werks die einfache Lizenz, das Werk ohne weiteres Entgelt zu dem vertraglich vorausgesetzten Zweck nutzen zu dürfen. Die Nutzung des Werkes zu anderen gewerblichen Zwecken oder über den ursprünglich vereinbarten Rahmen hinaus oder durch Dritte ist ohne gesonderte Vereinbarung mit uns nicht erlaubt.
§ 6 Preise, Preisänderungen
Die angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils entstehenden gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Erfolgt die Lieferung des bestellten Werks später als vier Monate nach Vertragsschluß, behalten wir uns vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Vertragsschluß Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
§ 7 Lieferzeit
Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen und gestalterischen Fragen, sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der bestellten Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 376 HGB ist oder sofern der Kunde infolge eines von uns zu vertretenden Lieferverzugs geltend machen kann, daß sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.  Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Die Haftung ist im Fall des Lieferverzugs aufgrund einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der von uns zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen haften wir im Falle des Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Rechte und Ansprüche des Kunden bleiben vorbehalten.
§ 8 Gewährleistung
Die Rechte des Kunden bei Mängeln der gelieferten Sache setzen voraus, daß dieser der Untersuchungs- und Rügeobliegenheit nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Soweit ein Mangel der gelieferten Sache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde Minderung verlangen, Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Beruht der Mangel auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verschulden, wobei ein Verschulden unserer Vertreter und Erfüllungsgehilfen uns zuzurechnen ist, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung ist im Fall von grob fahrlässigem Verschulden auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der von uns zu vertretende Mangel auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Steht dem Kunden ein Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung zu, ohne daß uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden, ist der Schadensersatz auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.  Die Haftung für immaterielle Schäden im Zusammenhang mit den vorgenannten Gewährleistungsfällen ist ausgeschlossen. Leistungshindernisse, die durch höhere Gewalt und andere unvorhersehbare, von uns nicht verschuldete Ereignisse bedingt sind, haben wir nicht zu vertreten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt wird, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
§ 9 Haftungsbeschränkung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung mit Gegenansprüchen
Wir sind berechtigt, mit Auftragserteilung eine Abschlagsrechnung in Höhe von 50 % der nach dem Angebot zu erwartenden Kosten zu stellen. Die geschuldete Gesamtvergütung wird mit Lieferung des Werks oder der Waren in Rechnung gestellt. Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist. Ist eine Zahlungsfrist nicht vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Für Mahnungen nach Eintritt des Verzuges dürfen wir Schadensersatz in Höhe von jeweils 15 Euro verlangen. Es gelten im übrigen die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 11 Schutzrechte Dritter
Stellt der Kunde uns Zeichnungen, Muster oder sonstige Angaben zur Herstellung des bestellten Werks zur Verfügung, so haftet er dafür, daß eine Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter durch die Verwendung dieser Zeichnungen, Muster oder Angaben nicht eintritt.
§ 12 Mitwirkungspflicht bei Filmaufnahmen
Sollen wir im Auftrag des Kunden Film- oder Fotoaufnahmen in dessen Geschäftsräumen machen, hat der Kunde zum vereinbarten Zeitpunkt für die nötige Arbeitsfreiheit unserer Mitarbeiter zu sorgen. Der Kunde muß sicherstellen, daß hinsichtlich der aufgenommenen Gegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden und die aufgenommenen Personen mit ihrer Abbildung und der Veröffentlichung des Bildes oder des Films in dem vom Vertrag vorgesehenen Umfang einverstanden sind.

§ 13 Gerichtsstand
Soweit der Besteller Vollkaufmann i. S. des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergeben­den Streitigkeiten Dresden. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller auch an seinem Wohnsitz oder an seiner Niederlassung zu verklagen.

 
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